Wofür die 313 so alles steht...........tztztztztz Strafgesetzbuch (StGB ) § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung (1) Wer eine Überschwemmung herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
313

Volduck
@volduck
Hier wurden ja wohl eindeutig fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet!
29.07.2017, 09:45:27

Ostsibirischer Korjakenknacker
@ostsibirischer_korjakenknacker
Gilt denn auch eine andere Substanz als Wasser?
30.07.2017, 03:39:10

Der Haarige Harry
@der_haarige_harry
Durchaus: wenn nicht gerade Eierschwemme in Rührei (siehe oben!; Ursache: Pech durch konstruktive Instabilität einer bergseitigen Lagerstätte), dann ist ja schließlich wenigstens im Krieg und im Geschäft alles erlaubt. Und auf dem Mond gibts alle möglichen Substanzen - außer Wasser:
(zugegebenermaßen handelt es sich bei der dokumentierten Überschwemmung um ein relativ überschaubares Ausmaß). Übrigens gibts einen schönen alten Bericht über eine Überschwemmung, in dem TTT in ihrem Hausboot von zuhause ausreißen (wohl nicht Barks, eher Strobl oder Murry ?); am Ende grummeln sie: "Eine ganze Überschwemmung, nur um eine Badewanne zu füllen !" - Wer kennt die Geschichte, hat ein Bil davon ?
30.07.2017, 05:10:55

Blubber Lutsch
@blubber_lutsch
Wofür die 313 so alles steht...........tztztztztz Strafgesetzbuch (StGB ) § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung (1) Wer eine Überschwemmung herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Das Thema wurde vom Landarzt kürzlich in einem Kongressvortrag ausführlich behandelt. Siehe dazu auch den Pressehinweis in diesem Tuschel-Zitat.
30.07.2017, 13:09:23
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